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Am 9. Februar ist in Frankfurt bei einem Volk die Amerikanische Faulbrut (AFB) nachgewiesen worden. Die Bienensachverständigen haben daraufhin sämtliche Völker innerhalb eines amtlich definierten Radius untersucht und Futterkranzproben genommen. Gestern hat die Stadt Frankfurt daraufhin einen amtlichen Sperrbezirk erlassen. Ich hänge ein Photo an, dass die Grenzen dieses Bezirkes anzeigt:

Sperrbezirk AFB in Frankfurt vom 15.3.2022

Der ursprüngliche Ausbruchsherd liegt in etwa in der Mitte des Bildes. Kaum zu glauben: in einer Großstadt wie Frankfurt liegen in diesem Bereich über 40 Bienenstände mit einer Größe zwischen 1 und über 100 Völkern. Ein klassisches Beispiel für eine enorme Bienen- und Imkerdichte in der Stadt.

Die amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine durch Bakterien übertragene Krankheit der Bienenbrut, nicht im eigentlichen Sinne der Bienen selbst.

Erreger der AFB ist das Paenibacillus larvae. Es ist ein sporenbildendes Bakterium. Die Infektion erfolgt über die Nahrungsaufnahme der Sporen. Infiziert werden nur die Bienenlarven, nicht die Bienen. Das Tückische hierbei ist, dass die benötigte Sporenmenge mit dem Alter der Larven massiv zunimmt. Das bedeutet, dass die allerjüngsten Larven am empfindlichsten reagieren. Sind die Larven jünger als eine Stunde, reicht bereits eine einzelne Spore aus. Im Alter von 4 bis 5 Tagen sind bereits 10 Millionen Sporen nötig, um die Infektion zu bewirken. Wenn die Larve älter als 5 Tage ist, kann sie überhaupt nicht mehr infiziert werden.

Im Darm der befallenen Larven keimen die Sporen aus und entwickeln sich zu den aktiven vermehrungsfähigen Bakterien, die die Larve wiederum als Nahrungsquelle benutzen. Die Larve stirbt ab und es bleibt eine riechende schleimige Masse zurück. Diese Masse kann von den Bienen entsorgt, also aus dem Bienenstock entfernt werden. Ist sie hingegen in den Waben verblieben und eingetrocknet, besitzt sie ein extrem hohes Infektionspotential, weil darin Millionen Sporen enthalten sind. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über Jahrzehnte hinweg noch infektiös bleiben.

Wenn die Bienen die schleimige Masse ausräumen, verteilen sie damit natürlich auch die Sporen im Bienenstock. Damit kann die Infektion sich theoretisch selbst unterhalten und zum Tode des Bienenvolkes führen. Aber das muss nicht zwangsläufig so sein.

Wie kommen die Sporen überhaupt in ein Bienenvolk? Das ist die wichtigste Frage hierbei. Wir kennen diese Problematik derzeit in der CoViD-19-Pandemie auch unter dem Begriff der Kontaktnachverfolgung. Das funktioniert bei den Bienen natürlich nicht. Aber wir wissen, dass die Sporen vor dem Ausbruch eingetragen worden sein müssen. Ohne Ausreichende Sporenzahl keine AFB! Der Eintrag ins Volk kann durch fremde Bienen erfolgt sein über Räuberei zum Beispiel. Bei Benutzung gebrauchter Beuten oder Waben aus erkrankten Bienenvölkern kann ebenfalls AFB übertragen werden. Die Sporen sind sowohl hitze- als auch kälteresistent! Daraus folgt der logische Schluss, dass suspekte Völker und Materialien konsequent vernichtet werden müssen, um eine Infektionskette zu durchbrechen. Auch das Verfüttern von Honig, in dem Sporen sein können, ist ein Risikofaktor. Die Sporen sind ja nicht sichtbar.

Letztlich hilft immer nur eines: konsequente Hygieneregeln beim Imkern beachten.

Zwei wichtige Informationen: für uns Menschen, die wir Honig essen, ist die AFB völlig ungefährlich. Ebenso ungefährlich ist die AFB auch für die erwachsenen Bienen. Sie können daran nicht erkranken, die AFB ist eine Erkrankung "nur" der Brut, nicht der Bienen.

Aus dem Letzteren ergibt sich auch die Bekämpfungsmaßnahme: wir wollen ja die Bienen retten. Das machen wir, indem wir sämtliche Bienen von den Waben und der Brut entfernen, also einen Kunstschwarm bilden. Die Beuten und Waben werden vernichtet (verbrannt, "thermisch entsorgt"), die Bienen in neue Beuten auf neue Mittelwände gesetzt und das Volk kann weiter leben. Das ist ein Riesenaufwand, der da an einem befallenen Bienenstand betrieben werden muss, aber er lohnt sich.

Frühestens nach zwei Monaten müssen alle Bienenstände und Völker im Sperrbezirk erneut untersucht werden. Wenn dann keine Anzeichen für AFB mehr nachweisbar sind, kann der Sperrbezirk wieder aufgehoben werden.

Für viele Imker hat der Sperrbezirk erhebliche finanzielle Auswirkungen. Bis auf den zum Verzehr gedachten Honig darf nichts vom Bienenstand entfernt, aber nichts in ihn hineingebracht werden. Das bedeutet, Ableger oder Königinnen müssen am Bienenstand verbleiben und dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden. Auch alle benutzten Materialen wie Stockmeißel, Besen, Beuten, Waben, Rahmen müssen am Bienenstand im Sperrbezirk verbleiben. Für Imker, die sich zum Beispiel auf die Zucht von Königinnen spezialisiert haben, kann diese Maßnahme eine erhebliche finanzielle Einbuße bedeuten.

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